Antragstellung zur Genehmigung zur vorübergehenden Nutzung der Sporthalle(n) für Veranstaltungen in Sonderbauten gemäß Versammlungsstättenverordnung mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern
Datum/Uhrzeit (von bis)
(bei mehrtägigen Veranstaltungen bitte tägl. Betriebszeiten angeben)
Aufbau (Datum/Uhrzeit)
Abbau (Datum/Uhrzeit)
Bitte Handynummer angeben, an der Sie am Veranstaltungstag vor Ort erreichbar sind.
Angaben zu Teilnehmern / Besuchern
Angaben zur Sicherheit und zu besonderen Gefahren
(falls schon bekannt, Umfang und Ausstattung der Dienste in einer Anlage angeben)
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob weitere Genehmigungsanträge zu stellen sind bzw. zusätzlich die Erstellung eines Sicherheitskonzepts erforderlich ist.
Folgende Anlagen sind – soweit zutreffend – an c.will@kalletal.de einzureichen:
Die späteste Frist zur Vorlage der notwendigen Unterlagen ist vier Wochen vor der Veranstaltung. Bei Nichtbeachtung der o.g. Frist oder fehlenden bzw. unvollständigen Anlagen kann die Veranstaltung gefährdet sein.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung die vertragliche Vereinbarung zur Unterschrift zugesandt.
Abschließend sind dann noch das Formular zur Verkehrssicherungspflicht sowie zur Brandschutzunterweisung einzureichen.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Informationsblätter nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://www.kalletal.de/Datenschutz.htm?