Grundstücksentwässerung


Antragsteller/ Antragstellerin 

Grundstück:


Grundstücksentwässerung


Bitte eintragen: Firma / Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer des/der


Grundstücksentwässerung



Grundstücksentwässerung


Die Grundstücksentwässerungsanlage wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Vorschriften des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW), der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) und den danach erlassenen Verordnungen, sonstigen technischen Regelwerken und Normen (DIN/EN-Vorschriften, Arbeits- und Merkblätter der DWA) sowie der jeweils gültigen Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kalletal hergestellt und unterhalten.

Zustands- und Funktionsprüfung:

Gemäß Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw 2020) vom 15.07.2020 in Verbindung mit § 59 des Landeswassergesetzes NRW und §§ 60 u. 61 des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Eigentümer eines Grundstückes an seinen Abwasserleitungen (Schmutz- und Mischwasserleitungen) nach Errichtung oder bei einer Änderung (z. B. bei einer Erweiterung des Leitungsnetzes oder Durchführung von Reparaturen) von einem zugelassenen Sachkundigen eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen zu lassen. Eine Ausfertigung der Prüfprotokolle und eines aktuellen Kanalbestandsplanes mit Einzeichnung der geprüften Leitungsabschnitte sind innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert bei der Gemeinde Kalletal, Fachbereich Planen und Bauen, vorzulegen.


Grundstücksentwässerung


Beschreibung der Grundstücksentwässerung bei Anschluss an die städtische Kanalisation

Die Grundstücksentwässerungsanlagen werden angeschlossen an ein

Die Grundstücksentwässerung erfolgt mittels



Grundstücksentwässerung


Folgende Entwässerungsgegenstände sollen angeschlossen werden:



Grundstücksentwässerung


Folgende Entwässerungsgegenstände sollen angeschlossen werden:



Grundstücksentwässerung



Bitte stellen Sie die genaue Lage und Abstände in den Zeichnungen dar und fügen eine Auflistung der technischen Daten dieser Anlagen (Größe, Material etc.) Ihrem Antrag in gesonderter Form bei.


Falls ja, fügen Sie bitte eine Aufstellung dieser Abwässer und Stoffe Ihrem Antrag in gesonderter Form bei.

Zur Vorbehandlung der außergewöhnlichen Abwässer sind vorgesehen (Bitte geben Sie den Hersteller, das Fabrikat, die genaue Typenbezeichnung und die Kapazität der Anlage in Liter pro Sekunde an.):

Die Zeichnungen und rechnerischen Nachweise zu den einzelnen Anlagen sind beizufügen.


Grundstücksentwässerung


Beschreibung der Grundstücksentwässerung bei Nichtanschluss an die städtische Kanalisation

Das Regenwasser wird


Bei einer Versickerung sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

- Nachweis der Versickerungsfähigkeit (Geohydrologische Stellungnahme durch einen Sachkundigen)

- Bemessung der Anlage (Nachweis gemäß DWA-Arbeitsblatt 138)

- Bauwerkszeichnung (Zeichn. Darstellung der geplanten Anlage -Grundriss, Längsschnitt, Querschnitt-)


Grundstücksentwässerung



Grundstücksentwässerung


Angaben über eine vorgesehene Kleinkläranlage:


Grundstücksentwässerung



Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Informationsblätter nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://www.kalletal.de/Datenschutz.htm?


all fields marked with a (*) are required and must be filled out