Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)


Name und Anschrift Eigentümerin/Eigentümer oder Bauträger


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Anlagen zum Antrag:


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1. Die Baumaßnahmen betreffen ein

2. Bezeichnung der Baumaßnahmen

3. Die oben bezeichneten Baumaßnahmen sind mit der Unteren Denkmalbehörde am

abgestimmt worden.


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4. Wohn-/Nutzflächen

Vor Beginn der Baumaßnahme:

Nach Beendigung der Baumaßnahme:

5. Aufstellung der Rechnungen (vgl. Anlage)

Die Originalrechnungen sind beigefügt. Die Kosten sind in der Rechnungsaufstellung nach Gewerken oder Bauteilen zu ordnen und laufend zu nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen.


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6. In Bauträgerfällen/bei Generalübernehmerverträgen: Aufstellung der Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge, Grunderwerbsteuer und weiterer Nebenkosten (vgl. Anlage)

Die in der Anlage eingetragenen Aufwendungen werden von der Unteren Denkmalbehörde nicht bescheinigt. Die Zuordnung zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes bzw. den Anschaffungskosten i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen, die auf die begünstigten Baumaßnahmen entfallen, oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben nimmt das Finanzamt vor.

7. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln

Falls Zuschüsse von einer für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörde gewährt worden sind, bitte hier auflisten:

1.

2.

3.


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8. Bauträgerfälle/Generalübernehmerverträge

9. Bauträgerfälle/Generalübernehmerverträge/Wohn-/Teileigentumsgemeinschaften

In der Rechnungsaufstellung zu Nr. 5, der Aufstellung der Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge, Grunderwerbsteuer und weiterer Nebenkosten zu Nr. 6 und der Aufstellung der Zuschüsse zu Nr. 7 sind die Gesamtaufwendungen bzw. alle Zuschüsse einzutragen. Die Eigentümer sowie die Aufteilung auf die Teilobjekte/Wohn- oder Teileigentumseinheiten sind auf einem gesonderten Blatt zu vermerken/erläutern (vgl. Anlage).


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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Informationsblätter nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://www.kalletal.de/Datenschutz.htm?

Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben und auf dem Postweg mit den erforderlichen Anlagen bei der Gemeinde eingereicht oder persönlich abgegeben werden.


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