Vereinfachter Antrag auf Befreiung vom Elternbeitrag nach § 90 SGB VIII für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule


Gemäß § 90 SGB VIII Abs. 4 kann der Elternbeitrag auf Antrag erlassen werden, wenn bestimmte soziale Leistungen bezogen werden. Hierzu zählen Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und Wohngeld.

Falls dies auf Sie zutrifft und Sie eine Befreiung beantragen möchten, reichen Sie diesen Antrag bitte vollständig ausgefüllt ein und fügen einen aktuellen Leistungsbescheid bei.


Daten der Antragstellenden:

Namen der Eltern/Sorgeberechtigte/n:


Anschrift


Kontaktdaten


Vereinfachter Antrag auf Befreiung vom Elternbeitrag nach § 90 SGB VIII für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule


Daten des Kindes:


Vereinfachter Antrag auf Befreiung vom Elternbeitrag nach § 90 SGB VIII für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule


Ein Wegfall der Leistungen ist unverzüglich mitzuteilen und verpflichtet zur erneuten Berechnung des Elternbeitrages.

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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Informationsblätter nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: https://www.kalletal.de/Datenschutz.htm?

Einreichungsdatum:   04.07.2026  21:38:54 

Formularname:   Vereinfachter Antrag auf Befreiung vom Elternbeitrag nach § 90 SGB VIII für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule              


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