Antrag Gartenwasserabzugszähler


Name und Anschrift bisherige*r Eigentümer*in

Verkäufer


Als EIGENTÜMER beantrage ich/ beantragen wir die Genehmigung eines Zwischenwasserzählers, der den  nicht Kanal belastenden Wasserverbrauch misst [sogenannter  Gartenwasserabzugszähler (GWZ)] zur Reduzierung der Abwassergebühren. Die Nutzung gilt nur für die Bewässerung meiner im Garten befindlichen Pflanzen und/oder für einen Teich (ohne Zugang zur Kanalisation) und/oder für die Haltung von Nutztieren.       - Nich tzutreffendes bitte streichen -

Die Wasserentnahme wird ausschließlich genutzt für die Gartenbewässerung/ Nutzpflanzenbewässerung

Der genehmigte GWZ geht beim Grundstücksverkauf auf den neuen Eigentümer über. Die Eichfrist [sechs (6) Jahre] wie auch die Verpflichtungen bleiben hiervon unberücksichtigt.
Alle sechs Jahre muss der Zähler gewechselt werden, es obliegt dem Eigentümer diesen Termin nachzuweisen. Nicht geeichte Zähler werden automatisch zum 31.12. des Vorjahres beendet. 

Für den frist- und sachgerechten Wechsel ist der Eigentümer selbst verantwortlich (keine Eigeninstallation).

Ich/Wir beauftrage/n verbindlich die Gemeinde Kalletal zur Prüfung und Festsetzung für einen Zwischenwasserzähler. Die Prüfung erfolgt, entweder durch Fotonachweis (Regelfall) und/oder über einen vor Ort Termin mit dem Bauamt der Gemeinde Kalletal (Einzelfall). Fotos sind immer über PDF/JPG einzureichen. Alle Kosten für den Einbau des Gartenwasserabzugszählers gehen zu Lasten des Eigentümers.

Hinweis:
Das über den GWZ entnommene Wasser wird nicht in den Kanal eingeleitet, sondern lediglich für die o.g. Zwecke verwendet. Mir/uns ist bewusst, dass über den GWZ entnommenes Wasser, das für andere Zwecke genutzt (z.B. Poolwasser) und/oder dann in den Kanal eingeleitet wird, nachträglich, mit Abwassergebühren veranschlagt und mit einer empfindlichen Geldbuße betraft wird (Betrugsversuch).
Poolwasser ist immer im Kanal zu entsorgen. Die Gemeinde Kalletal nutzt öffentliche Medien und Internetseiten und prüft per Luftbild ob sich bauliche Änderungen oder ein Pool, etc. auf Ihrem Grundstück befindet. Sollte ein Pool aufgebaut sein wird der Gartenwasserzähler zum 31.12 des Vorjahres beendet.


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